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Rote Nummernschilder - Ohne Montage keine Versicherung PDF Drucken E-Mail

 

Auch ein rotes Kfz-Kennzeichen muss fest am Fahrzeug montiert werden. Wer es nur in den Innenraum legt, kann bei einem Schaden den Versicherungsschutz verlieren.

Korrekte Montage an Front und Heck

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin auf die Montage verzichtet und das Nummernschild im Fahrzeug abgelegt. Als es zu einem Fahrzeugbrand kam, verweigerte die Versicherung die Zahlung des Schadens unter dem Hinweis auf ihre Vertragsbedingungen. In denen hieß es, dass das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen "versehen" sein muss. Die Richter werteten das als Vorschrift zur korrekten Montage an Front und Heck. Laut dem Urteil besteht auch kein Versicherungsschutz, wenn die Nummernschilder über Nacht abmontiert werden, um sie vor Diebstahl zu schützen.

OLG Koblenz; Az.: 10 U 1258/10

 

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