Quantcast
Logo

Quellen

Anmeldung



Schau hier

Gewährleistung für Gebrauchtwagen auch ohne eigene Werkstatt Pflicht PDF Drucken E-Mail

 

Gewerbliche Autohändler müssen selbst dann eine Gewährleistung für von ihnen verkaufte Gebrauchtwagen übernehmen, wenn sie über keine eigene Werkstatt verfügen.

Mindestens ein Jahr müssen Gebrauchtwagenhändler eine Gewährleistung für verkaufte Fahrzeuge übernehmen, selbst wenn sie keine eigene Werkstatt haben. In der Regel sind Händler sogar zwei Jahre lang dazu verpflichtet, Sachmängel an einem Gebrauchten kostenlos nachzubessern. Kann er dies nicht in einer eigenen Werkstatt leisten, muss der Händler einen anderen Betrieb damit beauftragen und die entstehenden Kosten übernehmen. Dazu zählen sowohl Arbeits- und Materialkosten als auch Transport- und Wegekosten.

Der Käufer darf jedoch Reparaturen nicht in Eigenregie durchführen lassen. Beauftragt er eine Werkstatt seiner Wahl mit den Nachbesserungen am Fahrzeug, kann der Händler die Übernahme der Kosten verweigern. Den Kaufpreis mindern oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten kann der Kunde erst dann, wenn zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, oder die Reparatur extrem lange dauert.

Quelle: auto.de


 

 

Werbung

Special Offer

Keine GEZ mehr?

Haushaltsabgabe statt GEZ?