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Straftäter darf Anwaltskosten nicht absetzen PDF Drucken E-Mail

 

Wer in einem Strafprozess verurteilt wird, darf die Kosten für seinen Verteidiger in der Regel nicht steuerlich absetzen.

Das entschied das Finanzgericht Hamburg. Grund: Diese Ausgabe sieen eine "Folge kriminellen Verhaltens" und könnte deswegen nicht als Werbungskosten veranschlagt werden. Geklagt hatte ein Mann, der wegen Vermögensdelikten zu 3 Jahren Haft verurteilt worden war.

 

Finanzgericht Hamburg; Az.: 2K6/11

 

Quelle: bild


 

 

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