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| Straftäter darf Anwaltskosten nicht absetzen |
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Wer in einem Strafprozess verurteilt wird, darf die Kosten für seinen Verteidiger in der Regel nicht steuerlich absetzen.
Das entschied das Finanzgericht Hamburg. Grund: Diese Ausgabe sieen eine "Folge kriminellen Verhaltens" und könnte deswegen nicht als Werbungskosten veranschlagt werden. Geklagt hatte ein Mann, der wegen Vermögensdelikten zu 3 Jahren Haft verurteilt worden war.
Finanzgericht Hamburg; Az.: 2K6/11
Quelle: bild
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