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| Kindergeld aufs Girokonto |
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Einer Mutter wurde das Sorgerecht für ihren 14-jährigen Sohn entzogen. Sie erhielt aber weiter das Kindergeld, nutzte es aber für sich. Die Betreuerin des Kindes forderte, dass die Familienkasse zumindest einen Teil des Geldes auf das Girokonto des Jungen überweist. vom Finanzgericht Düsseldorf bekam sie Recht.
FG Düsseldorf; Az.: 14K272/08Kg
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