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Agentur zahlt Courtage

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Die Agentur für Arbeit drängte einen Bezieher von Arbeitslosengeld II, in eine günstigere Wohnung umzuziehen.

Der Mann suchte vergeblich nach Räumen, die den Vorstellungen der Agentur entsprachen. Unter Zeitdruck schaltete er schließlich einen Makler ein, der für 180 Euro Provision eine neue Bleibe für ihn fand. Doch die angefallenen Gebühren wollte die Agentur nicht übernehmen. Darum klagte der Mann. Und gewann. Begründung des Gerichts: Da die Agentur auf eine neue Wohnung drängte, muss sie auch die Courtage zahlen.

 

 

SG Lüneburg; Az.: S30AS538/08

 



 

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