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| Kindergeld bei Überbrückungsgrund |
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Für erwachsene Kinder gibt es nur dann Kindergeld, wenn ein Überbrückungsgrund vorliegt. Also z. B. eine Berufsausbildung. Dazu zählt auch eine mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin.
FG Köln; Az.: 10K212/09
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