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Mietminderung nicht Jahrelang

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Vermieter können einen Mieter, der jahrelang nur eine geminderte Miete gezahlt hat,

die Wohnung fristlos ohne besondere Begründung aufkündigen. Sie müssen nur die bestehenden Rückstände - Kaltmiete und die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten - auflisten und den Gesamtbetrag angeben.

 

BGH; AZ.: VIII ZR96/09

 



 

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