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| Mietminderung nicht Jahrelang |
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Vermieter können einen Mieter, der jahrelang nur eine geminderte Miete gezahlt hat, die Wohnung fristlos ohne besondere Begründung aufkündigen. Sie müssen nur die bestehenden Rückstände - Kaltmiete und die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten - auflisten und den Gesamtbetrag angeben.
BGH; AZ.: VIII ZR96/09
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