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Grundsteuer auch nach Auszug zahlen

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Grundsteuer auch nach Auszug zahlen PDF Drucken E-Mail

 

Hauseigentümer können die Grundsteuer auch noch Jahre später nachfordern, wenn

die Mieter diese Nebenkosten laut Mietvertrag zu zahlen haben - auch dann, wenn der Mieter längst ausgezogen ist. Nach einem Urteil gelte das in den Fällen, in denen die Gemeinde rückwirkend die Kommunalabgabe erhöht.

 

 

LG Rostock; Az.: 1S200/08

 



 

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