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| Grundsteuer auch nach Auszug zahlen |
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Hauseigentümer können die Grundsteuer auch noch Jahre später nachfordern, wenn die Mieter diese Nebenkosten laut Mietvertrag zu zahlen haben - auch dann, wenn der Mieter längst ausgezogen ist. Nach einem Urteil gelte das in den Fällen, in denen die Gemeinde rückwirkend die Kommunalabgabe erhöht.
LG Rostock; Az.: 1S200/08
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