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Vermieter muss defektes Klo reparieren

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Vermieter muss defektes Klo reparieren PDF Drucken E-Mail

 

Eine defekte Toilette muss der Vermieter reparieren. Eine Mieter aus Berlin hatte

einen Sprung in der Keramik der Toilettenschlüssel bemängelt. Das sei eindeutig Sache des Vermieters, entschied das Amtsgericht: Er müsse die Wohnung grundsätzlich in einem einwandfreien Zustand halten.

 

 

AG Berlin; Az.: 109C527/08

 



 

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