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| Vermieter muss defektes Klo reparieren |
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Eine defekte Toilette muss der Vermieter reparieren. Eine Mieter aus Berlin hatte einen Sprung in der Keramik der Toilettenschlüssel bemängelt. Das sei eindeutig Sache des Vermieters, entschied das Amtsgericht: Er müsse die Wohnung grundsätzlich in einem einwandfreien Zustand halten.
AG Berlin; Az.: 109C527/08
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