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| Hundesteuer bei Hartz IV |
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Auch Empfänger von Sozialleistungen müssen Hundesteuer zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Demnach fällt die Hundesteuer nicht unter das gesetzlich geschützte Existentzminimum, weil die Empfänger auf die Hundehaltung verzichten könnten.
OVG Münster; Az.: 14A3021/08
Quelle: Bild
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