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| Mieter dürfen selbst Streichen |
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Mieter dürfen übliche Schönheitsreparaturen wie das Streichen oder Tapezieren von Wänden selbst vornehmen. Klauseln im Mietvertrag , die solche Eigenleistungen ausschließen und Reparaturen von Fachfirmen fordern, sind demnach unzulässig.
BGH; Az.: VIIIZR294/09
Quelle: Bild
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