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Mieter dürfen selbst Streichen

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Mieter dürfen übliche Schönheitsreparaturen wie das Streichen oder Tapezieren von Wänden

selbst vornehmen. Klauseln im Mietvertrag , die solche Eigenleistungen ausschließen und Reparaturen von Fachfirmen fordern, sind demnach unzulässig.

 

 

BGH; Az.: VIIIZR294/09

 

Quelle: Bild

 



 

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