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Kur ist steuerpflichtig

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Wer auf Kosten des Arbeitgebers eine Kur antritt, muss diese als zusätzlichen Lohn voll versteuern.

Das entschied der Bundesfinanzhof. Geklagt hatte ein Fluglotse, der per Arbeitsvertrag verpflichtet war, regelmäßig auf Kur zu gehen, um sich von seinem stressigen Job zu erholen. Im vorliegenden Fall ging es um eine vierwöchige Kur in einem Hotel in Timmendorfer Strand.

 

 

 

BFH; Az.: VI R7/08






Quelle: Bild
 

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