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Lenker eines Pannenautos braucht keine Fahrerlaubnis

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Für das Steuern eines abgeschleppten Autos ist kein Führerschein nötig. Denn das liegen gebliebene Fahrzeug gilt nicht als Kraftfahrzeug, da es nicht durch eigene Motorkraft angetrieben wird.

 

Der Lenker kann auch nur bedingt auf die Fahrtrichtung, die Geschwindigkeit um die Beachtung der Verkehrszeichen Einfluss nehmen.

 

BGH; DAR 2009, 288 in Anlehnung an BGH, DAR 1990,OLG Frankfurt; NJW 1985, 2961

 

 

 

Quelle: auto.de



 

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