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| Lenker eines Pannenautos braucht keine Fahrerlaubnis |
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Der Lenker kann auch nur bedingt auf die Fahrtrichtung, die Geschwindigkeit um die Beachtung der Verkehrszeichen Einfluss nehmen.
BGH; DAR 2009, 288 in Anlehnung an BGH, DAR 1990,OLG Frankfurt; NJW 1985, 2961
Quelle: auto.de
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