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| Gebuchtes Ticket muss vollständig abgeflogen werden |
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Das Oberlandesgericht Köln hat in einer Auseinandersetzung zwischen der Lufthansa und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ein Urteil gefällt. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltshotline ging es dabei um das clevere Ausnutzen von Sonderpreisbuchungen in der Fliegerei.
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender statt eines Normalfluges zwei noch in der Summe günstiger ausfallende "Return-Tickets" gekauft, wobei er von vorneherein auf dem einen Flug nur die Rückbuchung und auf dem anderen den Hinflug in Anspruch nehmen wollte. Ein anderer Fluggast hatte eine Luftreise von Kairo nach Sao Paulo über Frankfurt am Main gebucht, obwohl er erst in Deutschland zusteigen wollte; das Weiterflug-Ticket ab Kairo wurde nämlich billiger verkauft als der Direktflug von Frankfurt aus. In beiden Fällen verweigerte die Lufthansa die Beförderung. |