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Ein als Kraftfahrer Beschäftigter wurde bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt.
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Nach einem Verkehrsunfall mit einem beschädigten MINI verlangte der Kläger restlichen Schadensersatz. Die volle Haftung des Unfallgegners steht dem Grunde nach außer Streit.
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Wer wegen eines Verkehrsverstoßes im Punktebereich Post von der Bußgeldstelle bekommt, mag versucht sein, in Absprache mit einem anderen Führerscheinbesitzer diesen als Fahrer zu benennen.
Weil für das Mofa-Fahren keine Fahrerlaubnis nötig ist, kann sie eigentlich auch nicht entzogen werden. Besonders rücksichtslosen Fahrern kann das Führen eines Leichtkraftrades trotzdem untersagt werden, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervorgeht.