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Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte, dass ein kleiner Mangel an einem Neuwagen nicht ausreicht, um vom Kaufvertrag zurück zu treten. In solchen Fällen wäre lediglich eine Minderung des Kaufpreises möglich, so das OLG. Der Käufer des Fahrzeuges legte Klage beim Bundesgerichtshof ein, die Revision wurde jedoch jüngst zurück gewiesen.
Weiterlesen: Bei Bagatellmangel kein Rücktritt vom Kaufvertrag
Schnell mal das rote Kennzeichen dran und ab geht’s in Wochenende … Doch Vorsicht: Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeugewerbe weist auf eine Rechtssprechung des Oberlandesgerichts in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshofs hin.
Wird ein Autofahrer mit Kokain im Blut erwischt, kann ihn auch eine anschließende negative Haarprobe nicht vor dem Entzug der Fahrerlaubnis bewahren. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Weiterlesen: Drogen am Steuer - Blut ist wichtiger als Haare
Einer freien Werkstatt konnte keine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Ihr fehlte der Zugang zu bestimmten Herstellerinformationen, die nur einer markengebundenen Fachwerkstatt, hier Renault, zugänglich waren. Das Landgericht Zweibrücken wies die Klage des Werkstattkunden nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachten ab.
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