![]() |
Kleine Klappe, großes Risiko: Vorsicht ist vor dem "Briefkasten-Service" geboten, den manche Autowerkstätten anbieten. Das gilt besonders für Kunden, die ihr Fahrzeug nicht während der Geschäftszeiten zur Inspektion oder Reparatur bringen können.
Weiterlesen: Autoschlüssel nicht in Werkstattbriefkasten werfen
Ist der Gebrauchtwagenverkäufer über einen Unfallschaden informiert, verschweigt diesen aber gegenüber dem Kunden, handelt der Händler falsch. Auch das fahrlässige Nichtbemerken eines Vorschadens begründet den Verdacht des Vorsatzes. Das Oberlandesgericht Karlsruhe veröffentlichte kürzlich dieses Urteil.
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt. Die Beweislast erstreckt sich allerdings nicht auf die Frage,
Weiterlesen: Kunde darf Leasingfahrzeug trotz Nachbesserung zurückgeben
Ein Beamter hat, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, nicht im Dienst zu schlafen. Unterbricht er die nächtliche Autobahn-Heimfahrt auf einem Rastplatz, um sich einem über drei Stunden dauernden Schlaf hinzugeben, ist ein anschließender Verkehrsunfall auf der Weiterfahrt nach Hause nicht mehr als Dienstunfall zu werten. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen festgestellt.