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Beim Rückwärtsfahren ist außerordentliche Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Zurücksetzende die Hauptverantwortung. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in einem Urteil erneut bekräftigt.

 

Fahrradwege sind keine Parkplätze. Stellen Autofahrer ihr Vehikel trotzdem auf die für Radler bestimmten Wege, darf der Pkw abgeschleppt werden. Das gilt auch dann, wenn ein geparktes Fahrzeug nur zu einem beträchtlichen Teil in einen benutzungspflichtigen Radweg ragt,

Wer alkoholisiert einen Unfall mit seinem Pkw verursacht, muss für den entstandenen Schaden mitunter selbst aufkommen. Selbst bei einer Vollkaskoversicherung darf der Kfz-Versicherer die Leistung sogar vollständig verweigern. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

 

Kleine Klappe, großes Risiko: Vorsicht ist vor dem "Briefkasten-Service" geboten, den manche Autowerkstätten anbieten. Das gilt besonders für Kunden, die ihr Fahrzeug nicht während der Geschäftszeiten zur Inspektion oder Reparatur bringen können.