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Wer die auf deutschen Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, kann bei einem Verkehrsunfall auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben, selbst, wenn er den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts Hamm in einem Berufungsverfahren entschieden.

 

Ragt ein geparktes Auto zum beträchtlichen Teil in einen benutzungspflichtigen Radweg hinein, darf es abgeschleppt werden. Die Zwangsmaßnahme ist insbesondere dann immer verhältnismäßig, wenn in der Nähe etwa eine Großveranstaltung

 

Versäumt ein Autohändler die genaue Untersuchung eines in Zahlung genommenen Fahrzeuges, so hat auch er keine Gewährleistungsansprüche. Dies betonte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem vergangenen Urteil.

 

Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden.