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Wie oft werft ihr einen Blick auf den Inhalt eures Spam-Ordners? Wenn es nach dem Landgericht Bonn geht, solltet ihr dies täglich tun. Laut einem jetzt veröffentlichten Urteil stellt es eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn diese Kontrolle nicht täglich durchgeführt wird.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage gegen einen Rechtsanwalt, der eine wichtige Mail mit der Begründung, diese sei in seinem Spam-Ordner gelandet, nicht an seine Mandantin weitergeleitet hat. In der Folge ist der Klägerin ein hoher finanzieller Schaden entstanden.

Mit dem Zugänglichmachen einer geschäftlichen E-Mail-Adresse (im konkreten Fall auf einem Briefbogen aufgedruckt) ist nach Ansicht des Gerichts auch die Pflicht verbunden, den zugehörigen Posteingang inklusive Spam-Ordner regelmäßig zu überprüfen. In einem Kommentar stuft der Medienanwalt Tim Hoesmann das Urteil durchaus nachvollziehbar als problematisch ein:

"Da die meisten Filter zuverlässig arbeiten, ist die Trefferquote sehr gut, sodass in der Regel der Spam Ordner nicht kontrolliert wird. Folgt man dem Urteil, bedeutet dies, dass man den Spam Filter auch gleich ausstellen kann, da es zu den Pflichten gehört, alle E-Mails zu lesen; auch und gerade mögliche Spam E-Mails."

 

LG Bonn; AZ.: 5 O 189/13

quelle: ifun.de