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Auch bei einer Kollision mit einem unbeleuchteten Gegenstand auf einer nächtlichen Autobahn trifft den Fahrer eine Mitschuld. Er muss seine Geschwindigkeit so wählen, dass er auch unvermittelt auftauchenden Hindernissen ausweichen kann. Das hat das Landgericht Essen in einem Urteil bekräftigt. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts in einen Container gerast, den ein Lkw zuvor verloren hatte. Der Pkw-Fahrer wurde schwer verletzt. Die Richter wiesen ihm eine Schuld von einem Drittel zu, da er zu schnell gefahren war oder die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hatte. Dabei sei die exakte Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt nicht wichtig, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil. Entscheidend ist vielmehr, dass der Fahrer offenbar zu schnell war, um die Kollision zu verhindern.

 

LG Essen; Az.: 12 O 176/04

Quelle: auto.de