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Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks

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Der Branchenverband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.

Vertragspartner sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst.

Vereinbart wurde eine pauschale Urheberrechtsabgabe in Höhe von 10 Cent pro USB-Stick und Speicherkarte. Die Abgabe muss von den Anbietern entrichtet und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. BITKOM-Mitgliedsfirmen zahlen eine reduzierte Abgabe von 8 Cent. Der Vertrag gilt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte.

Durch die Abgabe soll das legale, private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten werden. Die Urheberrechtsabgabe wird den Verwertungsgesellschaften den Angaben des Branchenverbands zufolge Einnahmen von insgesamt rund 5 Millionen Euro bescheren. Das Geld soll nach Abzug der internen Kosten an Verlage, Autoren und Künstler ausgeschüttet werden.

Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. USB-Sticks und Speicherkarten waren bisher nicht abgabepflichtig, was sich mit dem zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzs geändert hat. Da die Hersteller die Kosten an die Verbraucher weitergeben müssen, erhöht sich der Verkaufspreis der betroffenen Produkte.

Im Rahmen der getroffenen Übereinkunft fordert der Branchenverband ein überarbeitetes Urheberrecht. Nötig sei ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt. Pauschale Abgaben seien im Web-2.0-Zeitalter nicht mehr praktikabel, argumentiert der BITKOM. Für das Internet sollen neue Regeln entwickelt werden. Daher wird eine weitere Gesetzesnovelle gefordert, der sogenannte Dritte Korb.

 

 

Quelle: big-screen.de