Beteiligt sich ein zwar rechtmäßig angemeldeter eBay-Anbieter heimlich mit Scheinangeboten an seiner eigenen
Versteigerung, um den Preis künstlich nach oben zu treiben, darf das Auktionsportal ihn mittels fristloser Konten-Sperrung von allen Internet-Transaktionen ausschließen.
OLG Brandenburg; Az KART W11/09