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Beteiligt sich ein zwar rechtmäßig angemeldeter eBay-Anbieter heimlich mit Scheinangeboten an seiner eigenen

Versteigerung, um den Preis künstlich nach oben zu treiben, darf das Auktionsportal ihn mittels fristloser Konten-Sperrung von allen Internet-Transaktionen ausschließen.

OLG Brandenburg; Az KART W11/09